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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 01. August 2023

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen sind Inhalt des Vertrages.Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erlangen nur Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  2. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt.
  3. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von noch nicht erfüllten Aufträgen zurückzutreten. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  4. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Für Art und Umfang ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.


II. Preise

  1. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Unsere Angebotspreise gelten nur in Verbindung mit den angebotenen Verpackungseinheiten.
  2. Der Preis beträgt pro Auftrag mindestens 150 €, auch wenn die Summe der Einzelpreise diesen Mindestbestellwert nicht erreicht.
  3. Falls bis zum Liefertage Änderungen der Preisgrundlagen eintreten, beispielsweise durch Preis- oder Lohnerhöhungen, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor.
  4. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertage gültigen Preise. Bei Teillieferungen wird jede einzelne Lieferung gesondert berechnet.
  5. Für die Übersendung von Rechnungen, die ausnahmsweise auf Wunsch des Bestellers in Papierform ausgestellt werden, berechnen wir 5 € je Rechnungsversand.


III. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind porto- und spesenfrei zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Die Zahlung hat unabhängig vom Eingang der Ware und einer etwaigen Mängelrüge zu erfolgen.
  2. Aufrechnungen und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
  3. Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten nur als Barzahlung, sofern sie uns so rechtzeitig zugesandt werden, dass deren Einlösung innerhalb obiger Zahlungsfristen erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen.
  4. Bei Zahlung durch Akzept oder Kundenwechsel behalten wir uns die Annahme vor. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bankbedingungen. Die Zinssätze unserer Banken werden bis zum Fälligkeitstag der Abschnitte berechnet.
  5. Wechselstempelgebühren gehen zu Lasten des Abnehmers. Für Wechselzahlungen wird Kassaskonto nicht gewährt. Im Falle von Zahlungsverzögerungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der bei unseren Banken üblichen Zinsen zuzüglich Provision und Kosten für Kreditinanspruchnahme in laufender Rechnung; weitere Fälligkeitszinsen bleiben im Übrigen hiervon unberührt. Eine Verzinsung für Voraus- und Abschlagszahlungen findet nicht statt.
  6. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
  7. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen, ohne damit den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder den Rücktritt zuvor erklärt haben zu müssen.
  8. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.
  9. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Käufer erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.


IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
  2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
  3. Wir sind zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt, wenn der Käufer seine Pflichten verletzt. Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedürfen keines Rücktritts vom Vertrag. Ein Rücktritt liegt nicht schon in der Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts.
  4. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
  5. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware sind dem Käufer nicht gestattet.
  6. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  7. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware allein – gleich in welchem Zustand –, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten ausschließlich Gewinnspanne und Forderung aus Montage an uns ab.
  8. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware zusammen mit der Veräußerung uns nicht gehöriger Ware und/oder im Zusammenhang mit anderen Leistungen als die Montage der Vorbehaltsware, so beschränkt sich die Abtretung der Forderung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Fakturenwertes.
  9. Der Kunde ist ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderungen kann jederzeit durch uns widerrufen werden.
  10. Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.


V. Maße und andere technische Werte

  1. Abbildungen, Maße und technische Daten in unseren Listen, Katalogen und Angeboten sowie Auftragsbestätigungen sind nur annähernde. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.


VI. Modelle und Muster

  1. Modelle und Muster, die wir im Auftrage unserer Abnehmer anfertigen, bleiben unser Eigentum, auch wenn dafür anteilige Entwicklungskosten berechnet worden sind, bis alle daraus resultierenden Forderungen an unsere Auftraggeber abgegolten sind.
  2. Uns für Bestellungen eingeschickte Muster lagern bei uns auf Gefahr des Eigentümers. Sie werden durch uns in keiner Weise versichert.


VII. Verpackung und Entsorgung

  1. Unsere Ware wird nach unserem Ermessen in handelsüblicher Weise auf Kosten des Bestellers verpackt. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
  2. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn diese in der bei uns üblichen Weise erfolgte.
  3. Zur Erfüllung unserer Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG nutzen wir den Dienstleister Interzero.
  4. Produktrücknahmen durch BERNSTEIN erfolgen für Artikelkategorien, die bei der Stiftung EAR registriert sind. Betroffen sind (gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) § 2) Geräte der Kategorie 5 „Kleingeräte Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ (Schalter und Sensoren mit elektronischer Signalverarbeitung) sowie ggf. Geräte der Kategorie 4 „große Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ (z.B. Gehäuse mit eingebauter Signalleuchte). Altgeräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Zur Identifikation des Herstelldatums wird die  Fertigungskennzeichnung auf dem Typenschild des jeweiligen Produkts herangezogen. Wenn Sie Ihre bei BERNSTEIN gekauften Elektro- oder Elektronikaltgeräte zur Entsorgung an uns zurücksenden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb oder an info@bernstein.eu.


VIII. Lieferung

  1. Der Versand unserer Waren erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind uns Versandweg, Beförderungsart und Beförderungsmittel unserer Wahl unter Ausschluss unserer Haftung überlassen.
  2. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer. Erfolgte die Lieferung auftragsgemäß, behalten wir uns bei Rücksendung die Berechnung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.


IX. Lieferzeit und Lieferungshindernisse

  1. Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
  2. Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Käufer nur das Recht, durch Einschreibebrief eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt nicht, soweit Schadensersatzansprüche, wie etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, unabdingbar sind.
  3. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Soweit die Lieferung unmöglich ist, kann der Käufer nur Schadensersatz verlangen, soweit wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben.
  4. Der Schadensersatzanspruch ist auf 10% des Wertes des Teils der Lieferung beschränkt, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
  5. Soweit der eigene Betrieb von Streik, Aussperrungen oder dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, betroffen worden ist, kann der Käufer von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Vertragspartner zurücktreten. In keinem Fall kann der Besteller uns für entstandenen Schaden verantwortlich machen.


X. Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Mängelrügen sind sofort zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Dies gilt insbesondere für Mängel in Bezug auf die äußere Beschaffenheit und Vollständigkeit der Lieferung. Diese können nach Ablauf der angegebenen Frist nicht mehr geltend gemacht werden.
  2. Sonstige Mängel können, sofern diese auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, noch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden. Sie sind unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Entdeckung des Fehlers, unter sofortiger Einstellung des Einbaus in Maschinen oder andere Geräte zu rügen.
  3. Nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferung können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu prüfen bzw. festzustellen.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge.
  5. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruchs an dem gerügten Teil nichts geändert werden.
  6. Fehlerhafte Stücke können wir nach unserer Wahl entweder kostenfrei instand setzen oder gegen frachtfreie Rückgabe kostenlos durch andere Stücke ersetzen.
  7. Führen diese Maßnahmen nicht zum Erfolg, kann der Besteller nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  8. Soweit von uns eine Garantie für die einwandfreie Funktion unserer Produkte übernommen worden ist, gilt diese nur bei einer zweckentsprechenden Verwendung unter Einhaltung der festgelegten Werte und bei sachgemäßer einwandfreier Montage.
  9. Natürlicher Verschleiß und andere Ursachen, auf die wir keinen Einfluss üben, wie unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Überbelastung u. a., entbindet uns von jeder Haftung.
  10. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich auf Nacherfüllung, es sei denn, eine Nacherfüllung ist zweimal fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  11. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass wir die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen, soweit diese darauf beruhen, dass die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, sofern nicht die Verbringung dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  12. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers bestehen allenfalls insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  13. Für den Umfang des Ersatzes von Aufwendungen, die zur Nacherfüllung erforderlich waren, gilt die vorgenannte Beschränkung.


XI. Schadensersatz

  1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht und soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.


XII. Dauerabschlüsse und Abrufbestellungen

  1. Dauerabschlüsse und Abrufbestellungen bei Abschlüssen, die eine längere Abwicklungsdauer vorsehen, oder bei Bestellungen auf Abruf sind uns Abruf und entsprechende Spezifikationen für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben.
  2. Wird nicht rechtzeitig innerhalb einer von uns festzusetzenden Frist abgerufen oder spezifiziert, so sind wir berechtigt, entweder nach unserem Ermessen ohne Abruf zu liefern und die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen oder nach fruchtloser Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten.


XIII. Datenverarbeitung

  1. Gemäß §§ 26 und 34 des BDSG weisen wir hiermit darauf hin, dass wir Daten Ihrer Firma, soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig, bei uns oder bei Dritten speichern.


XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Minden/Westfalen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.


BERNSTEIN AG, Hans-Bernstein-Straße 1, 32457 Porta Westfalica, Deutschland

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